Fahren ohne Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt

Sie haben vergessen, einen Fahrschein zu kaufen und wurden in Bus oder Bahn kontrolliert? Das kann mal passieren.
In der Summe treffen die fehlenden Einnahmen durch das Fahren ohne Fahrschein die Verkehrsunternehmen allerdings erheblich.
Investitionen in neue Fahrzeuge, der Ausbau der Infrastruktur und unser tägliches Verkehrsangebot mit Bussen und Bahnen sind hohe Anforderungen an die einzelnen Verkehrsunternehmen. Alle Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren von diesen Leistungen und sollten daher auch dafür den ordnungsgemäßen Fahrausweispreis bezahlen.

 

So fahren Sie unbesorgt

Damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können, sollten Fahrgäste Folgendes beachten:
Halten Sie das Ticket schon vor der Fahrt griffbereit und zeigen dieses dem Busfahrpersonal beim Einstieg an der vorderen Tür vor und entwerten es unmittelbar nach Fahrtantritt an den Fahrausweisentwertern in unseren Fahrzeugen. Die unmittelbare Entwertung des Fahrausweises gilt auch nach Betreten in unseren Straßenbahnen.
Hinweis: Sollten Sie noch keinen gültigen Fahrausweis besitzen, so ist dieser sofort an unseren Fahrkartenautomaten in den Fahrzeugen zu erwerben. Erst dann sollten sie einen Sitzplatz suchen oder mit einem anderen Fahrgast ins Gespräch kommen, da dies sonst nicht mehr als Versuch, einen Fahrausweis kaufen zu wollen, gewertet werden kann.
Fahrausweise, die in Form einer Chipkarte ausgegeben werden (Jahreskarten im Abonnement zum Beispiel für Azubis-/Schülertickets, Firmentickets, 8-Uhr-Karten, VBB-ABO 65plus oder als VBB-Umweltkarte), sind in unseren Bussen beim Einstieg an der ersten, vorderen Tür unaufgefordert an das Kartenprüfgerät zu halten, bis die Beendigung der Fahrausweisprüfung signalisiert wird.
Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal/Kontrollpersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.
Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle das Verkehrsmittel sowie ggf. die Bahnsteiganlagen verlassen hat. Benutzt ein Fahrgast bei einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren.

 

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten
– was nun?

Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Kontrollpersonal.
Hierzu werden die Personalien sowie der Grund der Beanstandung erfasst. Sollten Sie das ausgestellte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE) nicht vor Ort bezahlen, erfolgt die weitere Bearbeitung in unserem Kundenzentrum in der Stadtpromenade.

Hinweis: Für das Fahren ohne Fahrausweis fallen 60 Euro an. Der Betrag kann sich auf 7 Euro verringern, wenn Sie innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen können, dass Sie im Besitz einer personengebundenen Zeitkarte zum Zeitpunkt der Kontrolle waren. Dies gilt beispielsweise für Schüler/innen und Azubis oder weitere Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis versehentlich vergessen haben. Ausgeschlossen von der nachträglichen Vorlage sind Fahrausweise, die nicht personenbezogen sind, da diese von anderen Personen genutzt werden können.

Wichtig: Das Kontrollpersonal stellt das Delikt lediglich fest. Ob und in welcher Höhe ein EBE erhoben wird, legen die Mitarbeiter/innen des Kundenzentrums nach Prüfung der Unterlagen fest.

 
 

EBE klären

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Gern können Sie zur Klärung auch in unserem Kundenzentrum in Guben vorbeikommen oder Sie schreiben eine E-Mail an:

Cathleen.Kroeker@spn-cottbusverkehr.de 

Unser Kundenzentrum hat folgende Öffnungszeiten:
Di und Do 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr
Geschlossen an Montag, Freitag, Wochenenden und Feiertagen

Wie zahle ich das EBE?

Ihre Möglichkeiten zur Zahlung des EBE:

Variante 1:

Sie bezahlen Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt direkt bei den Fahrausweisprüfer/innen.

Variante 2:

Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Cottbusverkehr GmbH
IBAN: DE34 1805 0000 0190 1062 39
BIC: WELADED1CBN
Bitte geben Sie im Falle einer Überweisung Ihre EBE-Nummer im Verwendungszweck an.

Variante 3:

Nutzen Sie die Zahlung vor Ort in unserem Kundenzentrum in Guben.